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   OLG Schleswig, 24.09.2004 - 6 Verg 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10023
OLG Schleswig, 24.09.2004 - 6 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,10023)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.09.2004 - 6 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,10023)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. September 2004 - 6 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,10023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit vergaberechtlicher Rügen gegen einen Abfallentsorgungsauftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2004 - 6 Verg 3/04
    Diese Vorschriften sind keine "Bestimmungen über das Vergabeverfahren" i. S. d. § 97 Abs. 7 GWB , die - allein - Prüfungsmaßstab im Nachprüfungsverfahren nach §§ 107 ff. GWB sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.05.2002, Verg 6/02, NZBau 2002, 583 f.).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2002 - 5 Verg 1/02

    Anforderungen an eine Ausschreibung von Entsorgungsleistungen; Fordern der

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2004 - 6 Verg 3/04
    Zwar hat die Antragsgegnerin in den Verdingungsunterlagen (Teil III.3.2 (7)) bestimmte umweltbezogene Qualitätsstandards gefordert (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.11.2002, 5 Verg 1/02, NZBau 2003, 625 ).
  • OLG Schleswig, 14.08.2000 - 6 Verg 2/00

    Wiederherstellung des Zuschlagsverbots; Zulässigkeit der Zusammenfassung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2004 - 6 Verg 3/04
    angekündigte Vergabeentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen durch einen Zuschlag umzusetzen, beanspruchen, wenn nach summarischer Prüfung der gerügten Vergabeverstöße Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde festzustellen sind (vgl. Beschl. des Senats vom 14.08.2000, 6 Verg 2/00, SchlHA 2001, 38 = OLGR 2000, 470).
  • OLG Schleswig, 13.02.2001 - 6 Verg 1/01

    Prüfungsmaßstab im Nachprüfungs-Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2004 - 6 Verg 3/04
    Dem Vorwurf einer "ermessensfehlerhaften Wertung" ohne "Abwägung für oder gegen die Entsorgungen (in) der Anlage St." (S. 15 BS) könnte in vergaberechtlicher Hinsicht nur etwas abzugewinnen sein, wenn sich die tatsächlich durchgeführte Angebotswertung von den Zuschlagkriterien (§ 9 a VOL/A ) gelöst hätte (vgl. dazu Beschl. des Senats vom 13.02.2001, 6 Verg 1/01, VergabeR 2001, 214).
  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 12 B 47/04
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.2004 - 6 Verg 3/04
    Der gegen deren Sofortvollzug gerichtete Antrag der Antragstellerin nach § 80 Abs. 5 VwGO blieb beim Verwaltungsgericht ohne Erfolg (Beschluss vom 27.08.2004, 12 B 47/04).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2011 - 15 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtliche Prüfung abfallrechtlicher

    Nichts anderes ergäbe sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 24.09.2004 (Az. 6 Verg 3/04), in dem es auf die vorliegend zu entscheidende Frage der Verletzung des Diskriminierungsverbots nach § 97 Abs. 2 GWB nicht angekommen sei.

    (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04 - zitiert nach Juris Rn. 43; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.2004 -6 Verg 3/04 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2002 - Verg 6/02 = NZBau 2002, 583 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Kart 26/02 - zitiert nach Juris Rn. 31).

    41 Bestimmungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft zählen hierzu nicht (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04 - zitiert nach Juris Rn. 43; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.2004 - 6 Verg 3/04 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Kart 26/02 - zitiert nach Juris Rn. 31).

  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Schleswig Holstein ( Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03) sei zu beachten, dass allgemeine öffentlich-rechtliche Vorschriften aus dem Schutzbereich des Vergaberechts ausgeschlossen seien.

    Der Nachprüfungsantrag sei auch zulässig, da der von den Antragsgegnerinnen in Bezug genommenen Rechtsprechung der VK Schleswig Holstein (Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, VII -37/03) jeweils deutlich abweichende Sachverhalte zugrunde gelegen hätten.

    Bei der sog. Autarkieverordnung ("Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle" vom 15.02.1999, Anlage zu § 1, Gesetzblatt Baden-Württemberg 1999, 103) handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren im Sinne von § 97 Abs. 7 und § 107 Abs. 2 GWB, die einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich wäre (s. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04 sowie nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04).

  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 71/10

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Schleswig Holstein ( Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03) sei zu beachten, dass allgemeine öffentlich-rechtliche Vorschriften aus dem Schutzbereich des Vergaberechts ausgeschlossen seien.

    Der Nachprüfungsantrag sei auch zulässig, da der von den Antragsgegnerinnen in Bezug genommenen Rechtsprechung der VK Schleswig Holstein (Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, VII -37/03) jeweils deutlich abweichende Sachverhalte zugrunde gelegen hätten.

    Bei der sog. Autarkieverordnung ("Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle" vom 15.02.1999, Anlage zu § 1, Gesetzblatt Baden-Württemberg 1999, 103) handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren im Sinne von § 97 Abs. 7 und § 107 Abs. 2 GWB, die einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich wäre (s. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04 sowie nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04).

  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 72/10

    Landesabfallgesetz BW: Keine Regelung über das Vergabeverfahren

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Schleswig Holstein ( Beschluss vom 23.07.2004, VK-SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03) sei zu beachten, dass allgemeine öffentlich-rechtliche Vorschriften aus dem Schutzbereich des Vergaberechts ausgeschlossen seien.

    Der Nachprüfungsantrag sei auch zulässig, da der von den Antragsgegnerinnen in Bezug genommenen Rechtsprechung der VK Schleswig Holstein (Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04), des OLG Schleswig (Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.12.2003, VII -37/03) jeweils deutlich abweichende Sachverhalte zugrunde gelegen hätten.

    Bei der sog. Autarkieverordnung ("Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle" vom 15.02.1999, Anlage zu § 1, Gesetzblatt Baden-Württemberg 1999, 103) handelt es sich nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren im Sinne von § 97 Abs. 7 und § 107 Abs. 2 GWB, die einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich wäre (s. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004, VK -SH 21/04 sowie nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04).

  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Im Falle eines Beschwerdeverfahrens stünde der Wortlaut des § 119 GWB einer Beiladung nicht im Wege (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003, 1 Verg 5/03; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.01.2003, Verg W 15/02), falls das Beschwerdegericht eine solche für erforderlich halten würde.
  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    Im Falle eines Beschwerdeverfahrens stünde der Wortlaut des § 119 GWB einer Beiladung nicht im Wege (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003, 1 Verg 5/03; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.01.2003, Verg W 15/02), falls das Beschwerdegericht eine solche für erforderlich halten würde.
  • VK Schleswig-Holstein, 31.03.2005 - VK-SH 5/05

    Diskriminierende Leistungsbeschreibung muss sofort gerügt werden

    aa) Entgegen der Auffassung der ASt ist als Maßstab für Rügen gegen behauptete Rechtsverstöße in den Verdingungsunterlagen nicht § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB sondern Satz 1 anzulegen (so ausdrücklich OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004, 1 Verg 10/04, IBR 2005, 115; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003, 11 Verg 7/03, IBR 2004, 221; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003, 1 Verg 3/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001, Verg 2/01, IBR 2002, 97; im Ergebnis ebenso VK BR Münster, Beschluss vom 18.01.2005, VK 32/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.10.2004, VK2 86/03; VK BR Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2004, 203 - VgK - 44 / 2004; Beschluss vom 21.09.2004, 203 - VgK - 42 / 2004; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2004, VII Verg 35/04; Beschluss vom 30.08.2001, Verg 32/01; 1. VK Bund, Beschluss vom 25.06.2004, VK1 60/04; Beschluss vom 24.04.2004, VK1 135/04; Beschluss vom 21.01.2004, VK1 133/03; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2004, 360 - 4002 .
  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

    Im Falle eines Beschwerdeverfahrens stünde der Wortlaut des § 119 GWB einer Beiladung nicht im Wege (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003, 1 Verg 5/03; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.01.2003, Verg W 15/02), falls das Beschwerdegericht eine solche für erforderlich halten würde.
  • VK Schleswig-Holstein, 07.03.2005 - VK-SH 3/05

    Beifügung eigener Geschäftsbedingungen

    Im Falle eines Beschwerdeverfahrens stünde der Wortlaut des § 119 GWB einer Beiladung nicht im Wege (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003, 1 Verg 5/03; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.01.2003, Verg W 15/02), falls das Beschwerdegericht eine solche für erforderlich halten sollte.
  • OLG Schleswig, 28.12.2004 - 6 Verg 5/04

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

    Lassen sich die Erfolgsaussichten nicht abschließend beurteilen, ist zwischen den "nachteiligen Folgen" einer Verzögerung und den "Vorteilen" eines weiteren Aufschubs (§ 118 Abs. 2 S 2 GWB) nach den Umständen des Einzelfalls abzuwägen (zuletzt Beschl. des Senats v. 24.09.2004, 6 Verg 03/04 m. w. N.).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - VK-SH 4/15

    Welche Anforderungen bestehen an ein ordnungsgemäßes Informationsschreiben?

  • VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe

  • OLG Schleswig, 18.10.2004 - 6 Verg 2/04

    Einstellungsbeschluss

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